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AGBs
Wir verkaufen nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Vertragspartner gelten nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich
widersprechen.
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Ihnen liegen unsere jeweils gültigen
Preislisten zugrunde.
Ä
ndern sich die Herstellungs-, Betriebs- oder Nebenkosten zwischen Vertragsabschluß und
unserer gänzlichen Vertragserfüllung durch Preiserhöhung von
Energiegrundstoffen, Material, Löhnen, Frachten, Steuern oder sonstigen öffentlichen
Abgaben, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu berichtigen
und eine Nachberechnung vorzunehmen.
2. Lieferungen
Termine, Lieferfristen und Mengen werden grundsätzlich eingehalten.
Arbeitskampf, Krieg teilweise oder gänzlicher Ausfall von Energie oder
von Produktionsmitteln, Verzögerungen in der Belieferung mit denselben,
Transportbehinderungen oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen
uns jedoch, die Belieferung um die Dauer der Behinderung oder Verzögerung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Dasselbe
gilt bei saisonbedingter Übernachfrage.
Dem Käufer erwachsen hieraus keinerlei Ansprüche, gleich welcher
Art, insbesondere sind die Schadenersatzansprüche, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
Der Käufer kann uns zwei Wochen nach vereinbartem Liefertermin auffordern,
entweder zu liefern oder den Rücktritt zu erklären. Erfolgen Belieferung
oder Rücktritt nicht binnen einer Woche ab Zugang der Aufforderung des
Käufers bei uns, so ist der Käufer seinerseits zum Rücktritt
berechtigt. Auch in diesem Fall stehen dem Käufer keinerlei Ansprüche
uns gegenüber zu, insbesondere keine Schadenersatzansprüche.
Der Rücktritt bezieht sich nur auf die einzelne, in Verzug geratene
Belieferung. Der Bestand von Dauerschuldverhältnissen, insbesondere
Dauerlieferverträgen, bleibt hiervon unberührt.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Erzeugnissen
(Vorbehaltsware) vor, bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden
Forderungen einschließlich Nebenforderungen, die wir gegen den Käufer
aus der Geschäftsverbindung haben, bezahlt sind.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
zu veräußern. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten unwiderruflich
an uns zur Sicherheit unserer vorbezeichneten Forderungen ab. Wir nehmen
die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner
in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte
Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent.
Die Eigentumsvorbehaltsrechte und die Abtretung erlöschen, wenn alle
unsere Forderungen erfüllt sind.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, uns jederzeit über
den Verbleib der Ware Auskunft zu erteilen, uns insbesondere über den
Empfang der Ware sowie Art und Höhe seiner Forderung gegenüber
dem Dritten Auskunft zu geben.
Wir sind berechtigt, die Forderung offenzulegen.
Soweit durch Dritte in Ware oder Gegenstände, die in unserem Eigentum
stehen, vollstreckt wird oder sonstiger zugriff erfolgt, ist der Kunde nicht
nur verpflichtet, sondern hat auch seinerseits alle erforderlichen Maßnahmen
zur Sicherung, insbesondere unseres Eigentums, zu ergreifen.
4. Leergut
Die Überlassung von Fässern und Kohlensäureflaschen erfolgt
nur leihweise. Sie bleiben unser Eigentum und sind zurückzugeben. Flaschen,
Flaschenkästen und sonstige Gebinde uns Transportmittel sind unser Eigentum.
Sie sind mindestens in gleicher Menge, Güte und Art zurückzugeben.
Für Flaschenbierlieferungen wird Barpfand erhoben. Die Pfandbeträge
stellen lediglich Sicherheitsleistungen dar und haben keinen wie auch immer
gearteten Einfluß auf das Eigentumsverhältnis. Zu viel oder zu
wenig zurückgegebenes Leergut aus Flaschenbierlieferungen wird zur Zeit
mit DM 3,- / Kasten und DM 0,15 / 0,5 L und / oder 0,33 L Flasche verrechnet.
Angebrochene Kasten werden wie leere Kasten verrechnet.
Die Rückgabe von uns empfangener Gebinde- und Transportmittel hat innerhalb
von 3 Wochen nach Belieferung des Kunden zu erfolgen. Aus von uns geduldeten
Fristabweichungen kann der Kunde keine Rechte herleiten.
Nicht fristgerechte zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut sowie
Fehlmengen an Gebinden und Transportmitteln werden zu Wiederbeschaffungspreisen
in Rechnung gestellt. Der Berechnung werden die sich aus der Leergutfortschreibung
ergebenden Fehlmengen zugrunde gelegt.
Wird der Leergutaußenstand bei einem Kunden trotz einer Abmahnung mit
Fristsetzung nicht wunschgemäß reduziert oder beseitigt, sind
wir berechtigt, die weitere Belieferung einzustellen.
5. Gewährleistung
Beanstandungen offensichtlicher Mängel an unserer Ware können nur
schriftlich und binnen drei Wochen nach der Lieferung erfolgen. Nach Ablauf
dieser Frist ist jeder Anspruch aufgrund offensichtlicher Warenmängel
ausgeschlossen.
Nach Ablauf von 3 Wochen ab Lieferung ist auch die Rückgabe gelieferter
Ware ausgeschlossen.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge des Käufers
sind seine Rechte auf kostenlose Nachlieferung mangelfreier Ware durch uns
beschränkt. Wandlung, Minderung und insbesondere jeder Ersatz mittelbaren
und unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.
6. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nicht angenommen.
Außer an uns unmittelbar können Zahlungen mit befreiender Wirkung
nur an unsere schriftlich inkasso bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen.
Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder
früheren Geschäften in Rückstand oder werden uns nach Vertragsabschluß Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabsetzen (z.B.
Scheck- oder Wechselprotest, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.), so
sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gelieferten Ware zu fordern.
Erfolgt diese nicht, hat der Käufer auf unser Verlangen die gelieferte
Ware sofort herauszugeben. Bei noch zu liefernder Ware kann Vorkasse verlangt
oder der Rücktritt vom Vertrag durch uns ausgesprochen werden, ohne
daß dem Käufer Entschädigungsansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, erwachsen.
7. Abrechnungen
Beanstandungen unserer Abrechnungen können nur schriftlich innerhalb
von 3 Wochen nach Erhalt erhoben werden. Nach Fristablauf ist die Abrechnung
durch den Kunden anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schweinfurt.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Schweinfurt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9. Datenschutz
Der Käufer ermächtigt uns, Daten aus dem Geschäftsverkehr
mit ihm zu verarbeiten und im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs
mit ihm und in unmittelbarem Zusammenhang damit notwendig auch weiterzugeben.
10. Schlußbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
ganz oder teilweise richtig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit
der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Abweichungen von diesen Bestimmungen können nur schriftlich vereinbart
werden. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich
erklärt werden.
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